Beglaubigte Übersetzungen – nützliche Infos und Tipps!

Was ist eine „beglaubigte Übersetzung“?

Beglaubigte Übersetzung bzw. „amtlich bestätigte Übersetzungen“ sind Übersetzungen von Dokumenten, die mit Unterschrift und Stempel des Übersetzers erstellt werden.

Dies bedeutet nicht, dass ein Übersetzer Dokumente an sich beglaubigen kann, sondern er kann lediglich die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigen, indem er unter der Übersetzung seine Unterschrift setzt und das Dokument stempelt.

Von welchen Dokumenten wird eine beglaubigte Übersetzung angefertigt?

Eine Beglaubigung wird in der Regel für Übersetzungen von Urkunden benötigt, die in einer fremden Sprache erstellt wurden. Dies sind beispielsweise Zeugnisse, Diplome, Urteile, Vollmachten, Testamente oder Heiratsurkunden.

Wer darf beglaubigte Übersetzungen anfertigen?

Nicht jeder Übersetzer ist befugt, eine beglaubigte Übersetzung anzufertigen. Hierfür benötigt er eine Erlaubnis. Diese erhält er vom Präsidenten des Landgerichts seines Wohnsitzes. Nur dieser darf ihn dazu ermächtigen und kann ihn beeidigen.

Die Bezeichnungen für beeidigte Übersetzer und Dolmetscher ist in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Dies sind die drei geläufigsten Bezeichnungen:

– Allgemein beeidigter Übersetzer / Dolmetscher

– Öffentlich bestellter Übersetzer / Dolmetscher

– Allgemein ermächtigter Übersetzer / Dolmetscher

Braucht der Übersetzer das Original oder reicht eine Kopie aus?

Hierfür gibt es keine allgemein-gültigen Vorschriften. Allerdings empfehle ich meinen Kunden immer das Original einzureichen. Damit sind sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Denn der Übersetzer muss bei der Beglaubigung auch angeben, ob er das Original oder eine Abschrift gesehen hat. Abschriften sind z.B. einfache Kopien, Scans oder Fotos.

Ob ein Original notwendig ist oder ob eine Kopie ausreicht, hängt von der jeweiligen Behörde ab. Aus meiner Sicht ist es ratsam, immer das Original für die Übersetzung einzureichen. Wenn man momentan kein Original besitzt, dann sollte man sich zu den Anforderungen der entsprechenden Behörde erkundigen.

In manchen Fällen ist es sogar notwendig, die Übersetzung mit dem Original zu verbinden.

Dies wird beispielsweise von italienischen Konsulaten in Deutschland verlangt, wenn sie die Legalisierung der Übersetzung von notariellen Urkunden durchführen müssen. Das ist z.B. bei Generalvollmachten erforderlich. Mit der Legalisierung der Übersetzung bestätigt das Konsulat, dass der Übersetzer befugt ist, für das Konsulat Übersetzungen anzufertigen.

In zahlreichen Fällen reicht es jedoch aus, dass der Übersetzer bestätigt, eine Kopie des Originals gesehen zu haben. Dies ist z.B. bei beglaubigten Übersetzungen von Zeugnissen und Diplomen der Fall, wenn diese einer Bewerbung hinzugefügt werden sollen.

Mein Tipp:

Vorab mit dem Empfänger der Übersetzung klären, wie die Anforderungen sind. Wichtige Punkte sind:

1) Wird eine beglaubigte Übersetzung verlangt?

2) Muss hierfür das Original vorliegen oder reicht ein Kopie aus?

Übrigens: Sie müssen nicht das Original einreichen, wenn Sie sich erst einmal über die Kosten informieren möchten.

Was kosten beglaubigte Übersetzungen?

Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort. Denn der Preis hängt immer vom Aufwand ab.

Manche Übersetzer rechnen wortgenau ab. Andere berechnen nach Normzeilen (i.d.R. 55 Anschläge pro Zeile). Und wiederum andere Übersetzer berechnen den Aufwand nach Seiten, Stunden oder erheben eine Pauschale.

Mein Tipp:

Senden Sie dem Übersetzer eine Kopie oder ein Scan des Textes zu. Auf diese Weise kann er Aufwand am Besten einschätzen und Ihnen ein verläßliches Angebot mit Liefertermin unterbreiten.

Wo finde ich Übersetzer, die eine beglaubigte Übersetzung erstellen dürfen?

Der schnellste Weg ist, dass Sie mir eine E-Mail an info@tinnirello-translations.com schicken oder mich anrufen: 07031-3890851.

Ich übersetze z.B. Dokumente aus dem Italienischen ins Deutsche und umgekehrt und beglaubige diese auch. Für andere Sprachen arbeite ich mit sehr qualifizierten Kollegen zusammen, die ich Ihnen gerne empfehlen kann.

Sie können natürlich auch die folgenden Datenbanken durchsuchen. Dort finden Sie die Daten zu zahlreichen Übersetzern und Dolmetschern, welche ihnen behilflich sein können.

 Justizportal: Hier finden Sie alle Übersetzer, die beglaubigte Übersetzungen anfertigen dürfen.

BDÜ-Datenbank (Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer): Hier können Sie bei speziell nach beeidigten Übersetzern für Ihre Urkunden, Zeugnisse und anderen Dokumente suchen.

VVU-Datenbank: Dies ist die Website des Verbands allgemein beeidigter Verhandlungsdolmetscher und öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer in Baden-Württemberg e.V.

Übersetzerliste der Konsulate: Dies ist eine Liste der Konsulate im Umkreis Stuttgart, welche Übersetzungen von und in die italienische Sprache durchführen.

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