Waren Sie schon einmal beim Notar und kennen den genauen Ablauf? Musste auch schon einmal ein Dolmetscher herangezogen werden? Falls dies eine ganz neue Situation für Sie darstellt, habe ich hier die wesentlichen Punkte kurz zusammengefasst.
Der Gang zum Notar ist unter anderem notwendig, wenn ein Immobilienkauf stattfindet oder Vollmachten erteilt werden sollen. Diese Rechtsgeschäfte müssen notariell beurkundet werden, damit diese rechtsgültig werden.
Laut dem deutschen Beurkundungsgesetz muss ein Dolmetscher herangezogen werden, wenn ein Beteiligter nach eigenen Angaben oder nach der Überzeugung des Notars der deutschen Sprache nicht mächtig ist oder wenn die Urkunde in einer anderen als der deutschen Sprache aufgenommen wird.
Da notarielle Urkunden bereits für einen Laien schon recht schwer zu verstehen sind, empfiehlt es sich, eine Übersetzung der Urkunde bereits vor dem Notartermin anfertigen zu lassen und die Übersetzung vorher durchzulesen, damit offene Fragen noch vorab oder beim Termin geklärt werden können.
Beim Termin selbst muss ein Dolmetscher anwesend sein, der nicht zwingend vereidigt sein muss, (es ist jedoch sehr empfehlenswert) und für den keine Ausschließungsgründe bestehen. Ein Ausschließungsgrund wäre zum Beispiel eine Verwandtschaft in gerade Linie oder Lebenspartnerschaft mit einem oder mehreren Beteiligten.
Tipps, wie Sie einen reibungslosen Ablauf bei einem Notartermin mit Dolmetscher erreichen können:
1. Schritt
Bei der Terminbesprechung mit dem Notariat angeben, dass ein Dolmetscher für den Termin gebraucht wird.
2. Schritt
Dolmetscher suchen: Entweder kann Ihnen das Notariat sagen, wo Sie einen Dolmetscher finden können oder Sie können in bestimmten Datenbanken suchen. Vereidigte Übersetzer und Dolmetscher können Sie beispielsweise auf dem Justizportal finden oder in Verbänden, wie dem BDÜ oder VVÜ. Wenn Sie einen passenden gefunden haben, können Sie seine Daten an das Notariat weiterleiten, damit sie die Daten bereits aufnehmen können (kann allerdings auch beim Notartermin nachträglich eingetragen werden).
3. Schritt
Fordern Sie beim Notariat den Entwurf der notariellen Urkunde an, den Sie dem Dolmetscher zur Vorbereitung (Übersetzung) so früh wie möglich weiterleiten.
Da der Dolmetscher alles übersetzen muss, was der Notar vorliest und erklärt, benötigt der Dolmetscher eine gewisse Vorlaufzeit. Gerade bei Immobilienverträgen können die Urkunden auch schon zwischen 20-40 Seiten lang sein, die sich nicht innerhalb von kürzester Zeit vorbereiten lassen. Wie viel Zeit der Dolmetscher für die Vorbereitung benötigt, hängt von dem Entwurf ab, daher ist dieses Dokument für den Dolmetscher sehr wichtig und notwendig.
4. Schritt
Falls Sie nach dem Notartermin eine beglaubigte Übersetzung der Urkunde bei Behörden, Banken, usw. vorlegen müssen, können Sie den Dolmetscher bitten, die Endfassung der Urkunde mit seiner Übersetzung zu finalisieren und diese mit seinem Stempel und seiner Unterschrift zu beglaubigen. Infos zum Thema beglaubigte Übersetzungen finden Sie hier.
5. Schritt
Sollte es sich um eine Übersetzung ins Italienische handeln, beachten Sie, dass eine Legalisation der Urkunde von den italienischen Konsulaten erforderlich ist, damit sie überhaupt in Italien anerkannt werden kann. Dies ist eine Art Überbeglaubigung und stellt eine Echtheitsbestätigung dar.
In der Regel kann dies recht schnell beantragt werden, indem die beglaubigte Übersetzung vorgelegt wird und das Konsulat überprüft, ob die Übersetzung von einem vereidigten und akzeptierten Übersetzer angefertigt worden ist und bringt einen weiteren Stempel an, um die Übersetzung zu legalisieren. In anderen Ländern gibt es ähnliche Verfahren (zum Anbringung von Apostillen, usw.).
Daher nicht vergessen:
Lassen Sie sich auf jeden Fall einen Entwurf vorab geben (per Brief oder elektronisch), damit sichergestellt wird, dass der Dolmetscher alles vorbereiten und dolmetschen kann.